in kürze NEUES WAFFENGESETZ : Klage abgewiesen
Ein Schießsportverband ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Klage gegen das neue Waffengesetz gescheitert. Die am 1. April in Kraft getretene Regelung sei wegen des Schutzanspruchs der Allgemeinheit nicht zu beanstanden, so das Gericht (AZ: 1 BvR 539/03). (afp)