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DokumentationKirchgang verboten

■ Stadtamt droht mit „Zwangsmitteln“

„Die von Ihnen angemeldete 'Demonstration freier Kirchgang' wird verboten. Falls die verbotene Veranstaltung gleichwohl durchgeführt wird, müssen sie mit der gesetzlich vorgesehenen Auflösung und mit der Durchsetzung der Auflösung durch polizeiliche Zwangsmittel rechnen.

Der Gottesdienst im Rahmen der Nationalfeier fällt unter das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Besetzungen, Blockaden, Lärm und sonstige nicht unerhebliche Störungen dürfen unterbunden werden. Aufgrund der vielfältig bekanntgewordenen Publikationen muß bei der Durchführung Ihrer Versammlung ebenfalls damit gerechnet werden, daß Dritte Ihren Aufzug nutzen, um in unmittelbare Nähe der Ansgarii-Kirche zu gelangen. Damit ist die öffentliche Sicherheit, zu deren Schutzbereich auch die Unversehrtheit der staatlichen Einrichtungen und staatlichen Veranstaltungen gehört, unmittelbar gefährdet.

Gewalttätige Aktionen sind zu befürchten, denen Sie mit Ihrer ansonsten ungefährlichen Demonstration ungewollterweise Vorschub leisten könnten. Auch gerade bei der „Unterwanderung“ Ihrer Veranstaltung durch sog. „autonome Kräfte“ besteht eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei der Durchführung Ihrer angemeldeten Versammlung. Das Verbot der Demonstration stellt auch keinen Eingriff in Ihre ungestörte Religionsuausübung dar. Sie haben an allen anderen Tagen die Möglichkeit zur Kirche zu gehen.“

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