■ Kirchensteuer: Nur bei Mitgliedschaft
München (AP) – Die Finanzämter müssen Arbeitgebern bei Anträgen auf Pauschalierung der Lohnsteuer künftig die Möglichkeit zum Nachweis einräumen, daß ein Teil der Arbeitnehmer kein Kirchenmitglied ist und deshalb auch keine Kirchensteuer zu zahlen hat. So lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofes in München. (Az I R 24/93)
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