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Kirche ohne Stimme?

■ Rahmengesetz ohne Mitbestimmung

Berlin. Die drohende Einschränkung der Mitbestimmungsrechte in der Berlin-brandenburgischen evangelischen Kirche hat die für Westberlin zuständige Gesamtmitarbeitervertretung der evangelischen Schulen beklagt. Ein Rahmengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), das auch für Berlin-Brandenburg gelten soll, beschränke die Mitbestimmung für fast alle individuellen Personalentscheidungen in der Kirche. „Von fairer Partnerschaft zwischen Leitung und Mitarbeitervertretung“ könne dann nicht mehr die Rede sein, heißt es in einer Erklärung. Wie darin kritisiert wird, solle die Synode in einer „Nacht-und-Nebelaktion“ im April dem EKD-Rahmengesetz zustimmen. Bis heute habe eine Beteiligung der Verbände nicht stattgefunden. Nur die Hauptmitarbeitervertretung sei gehört worden. epd

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