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Kirch-Fernsehen mit schwarzem Schirm

■ Heute wird über Wohl und Wehe des Deutschen Sportfernsehens entschieden

Hamburg (taz) – Dem Tele5- Nachfolger Deutsches Sportfernsehen (DSF) droht wegen unzulässiger Medienkonzentration der Rauswurf aus bundesdeutschen Kabelnetzen nach dem „Dominoprinzip“. Nach Hamburg wollen nun auch noch andere Bundesländer den Spartensender abschalten.

Die Lizenz des Kirch-Senders aus München war vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 26. März für ungültig erklärt worden. Die zuständige Bayerische Landesmedienzentrale (BLM) läßt das illegale DSF jedoch auf Grundlage einer einstweiligen Anordnung, die sie beim bayerischen Verfassungsgericht beantragt hat, auf Sendung.

In Hamburg, wo die zuständige Aufsichtsbehörde HAM (Hamburger Anstalt für neue Medien) bereits die Abschaltung für den Beginn dieser Woche angekündigt hatte, ist das DSF allerdings noch nicht „schwarz geschaltet“. Die HAM will den Spruch des bayerischen Verfassungsgerichtes abwarten, das heute um 15 Uhr in der Sache zusammentritt.

Sollte das Gericht das Ansinnen der BLM verwerfen, wollen neben Hamburg auch Hessen, Niedersachsen, und Thüringen das DSF aus den Kabelnetzen verbannen. In Baden-Württemberg und dem Saarland war der Sportsender wegen Frequenzknappheit ohnehin nie im Kabel. Gegen eine Negativ- Entscheidung bliebe der Bayerischen Landesmedienanstalt nur die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Hans Hege, der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), die das Deutsche Sportfernsehen ebenfalls nicht ins Kabel ließ, schätzt die Rechtslage folgendermaßen ein: „Daß sich aus der bayerischen Verfassung Sonderrechte der BLM ergeben, kann ich – jedenfalls hinsichtlich des bundesweiten Rundfunks – nicht erkennen. Sollte das bayerische Verfassungsgericht das so sehen, ergibt sich ein eher größeres Problem: Nämlich die Frage, ob Bayern noch bundesweite Veranstalter zulassen kann.“

Die Rechtmäßigkeit der DSF- Lizenz, die von der Bayerischen Landesmedienzentrale (BLM) gegen das Votum der anderen Landesmedienanstalten eilig erteilt worden war, wird von den Anstalten in Berlin-Brandenburg und Niedersachsen angefochten – wegen ungeklärter Beteiligungsverhältnisse der Kirch/Springer- Gruppe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte der Klage stattgegeben und festgestellt, daß bis zur Aufklärung der Beteiligungsverhältnisse und dem Ende des Rechtsstreits die DSF-Lizenz auf Eis liege.

Gleichwohl beschloß die BLM, den Sender, der es bisher auf einen Marktanteil von mageren 1,6 Prozent bringt, wegen „berechtigter Informationsinteressen“ der Zuschauer“ weitermachen zu lassen. Ulla Küspert

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