■ Kindsmißbrauch: Bewährungsstrafe
München (dpa) – Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist ein 65jähriger Rentner am Donnerstag vor dem Landgericht München I davongekommen, der seine vier und fünf Jahre alten Enkelkinder mißbraucht hatte. Dem kranken Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, im Krankenhaus prüfen zu lassen, ob er mit einem triebdämpfenden Mittel behandelt werden könne. Den Eltern der beiden mißbrauchten Kinder empfahl die Strafkammer, sie nicht mehr alleine zum Großvater zu lassen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen