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Kinderwagen falsch geparkt kostet 90 Mark

Winsen (dpa) – Wer gegen das Verbot verstößt, im Hausflur eines Mietshauses einen Kinderwagen abzustellen, muss mit 90 Mark Ordnungsgeld rechnen. Diese Erfahrung machte eine allein stehende Mutter von vier Kindern vor dem Winsener Amtsgericht. Die Sozialhilfeempfängerin kann auch für drei Tage in „Ersatzordnungshaft“ genommen werden, stellte das Gericht fest. (Az.: 16 C 602/99). Die kinderreiche Frau war bereits im Frühjahr mit ihrer Vermieterin wegen Kinderwagenparkens im Flur in Streit geraten.

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