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Kindervisum

Die Bundesratsregelung zu Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Kinder aus ehemaligen „Anwerbestaaten“wurde vom Hamburger Ausländerbeauftragten Günter Apel und Innensenator Hartmuth Wrocklage einhellig begrüßt. Der Bundesrat hatte gestern entschieden, daß Aufenthaltsgenehmigungen nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen von der Ausländerbehörde auszustellen sind. Unverändert bleibt die Visumspflicht für die Einreise in die BRD. Die war für Apel lediglich „hinnehmbar“, für Wrocklage dagegen „notwendige Steuerung der bisher unkontrolliert verlaufenden Zuwanderung“.

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