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Archiv-Artikel

in kürze VERKEHRSBERUHIGT Kinderlärm erlaubt

Anwohner einer Straße im verkehrsberuhigten Bereich müssen Lärm von spielenden Kindern hinnehmen, so das Koblenzer Verwaltungsgericht. Ein Bürger hatte sich beschwert, dass Kinder auf einer Straße spielten. Die Verbandsgemeinde sollte den Lärm verhindern. Darauf hat der Kläger aber keinen Anspruch. (dpa)