: Kindergeld bei Vorpraktikum
Kassel (ap) - In mehreren Musterprozessen hat das Bundessozialgericht entschieden, daß auch ein Vorpraktikum bereits zur Ausbildung gehört und den weiteren Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld rechtfertigt. Das gilt auch dann, wenn das Vorpraktikum in der Ausbildungsordnung für den betreffenden Beruf nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. (AZ: BSG 10 RKg 14/86 sowie 18/86
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