in kürze URTEIL : Kinder haften nicht
Kinder unter zehn Jahren haften bei Unfällen im Straßenverkehr grundsätzlich nicht für fahrlässig angerichtete Schäden. Mit dieser Einschränkung sei keine erhöhte Aufsichtspflicht der Eltern verbunden, hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgestellt (Az.: 1 U 73/04). (dpa)