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Kind darf weiter stören

HAMBURG dpa ■ Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat gestern eine Klage wegen Lärmbelästigung durch ein behindertes Kind abgewiesen. Nachbarn hatten die Eltern des dreijährigen Mädchens auf 255.000 Euro (500.000 Mark) Entschädigung verklagt, wenn sie ihre Tochter nicht ruhig stellten. Der Richter urteilte, dass insbesondere bei behinderten Kindern keine Forderung nach Unterlassung der Ruhestörung möglich sei. Das Mädchen hat eine unklare Entwicklungsstörung mit autistischen Zügen. Bei Wutanfällen schlägt sie mit dem Kopf auf den Boden, trampelt herum oder schreit heftig. Die Klägerin wohnt in einer Wohnung direkt unter der Familie des Mädchens. Sie hatte ein „Lärmprotokoll“ erstellt, das mit Datum und Uhrzeiten die einzelnen Ruhestörungen genau auflistete. Das wies aber nur Störungen am Tag auf. Lärm zu Tageszeiten durch Kinder sei normal, befand der Richter.

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