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Killer-Köter

Berlin (dpa) — Die Einschläferung eines dreijährigen Pitbullterriers, der mehrere Menschen schwer verletzt hatte, war rechtens. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung der Behörden jetzt und griff auch in einem anderen Fall hart durch. Hier sei der Hundehalter verpflichtet, seinem Pitbullterrier einen Maulkorb anzulegen und ihn nur angeleint auszuführen. Dieser Hund hatte zuvor einen Schüler von hinten angefallen, ihn am rechten Oberschenkel verletzt und sich am linken Oberarm festgebissen. In Fall des dreijährigen Pitbulls verwies das Gericht darauf, daß der Hund einen anderen Pitbull-Rüden zu Tode gebissen hat. Der Halter habe darüber hinaus im Streit einen anderen Hundebesitzer mit dem Messer verletzt — nach Ansicht des Gerichts ein Beweis für „fehlendes Verantwortungsbewußtsein“ des Pitbull-Besitzers. In Berlin gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine sogenannte Kampfhundverordnung, wonach die Haltung dieser Hunde genehmigungspflichtig ist.

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