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Keinesfalls vom selben Stamm

■ betr.: „Zu früh gefreut“ von Do nata Riedel, taz vom 9.12.94

Der Kohlepfenning ist gefallen – droht nun das selbe den ökologisch angehauchten kommunalen Gebühren? Als Umweltrechtler muß ich der Gleichsetzung im Kommentar energisch widersprechen.

Der Kohlepfennig ist verfassungswidrig, weil er in keine der grundgesetzlichen Abgabenarten paßt und die für derlei Sonderabgaben aufgestellte Voraussetzung einer eingrenzbaren Gruppe der Abgabepflichtigen beim allgemeinen Strombezieher nicht zutrifft. Kommunale Gebühren dagegen sind abgabenrechtlich etwas völlig anderes: Gegenleistungen für staatliche Leistungen wie Abfall- und Abwasserentsorgung. Gebühren haben mit der Kategorie der Sonderabgaben nichts zu tun und unterliegen nicht deren Voraussetzungen.

Aus der Kohlepfennig-Entscheidung auf Gebührenfragen zu schließen ist wie die Sache mit den Äpfeln und Birnen: Keinesfalls vom selben Stamm. [...] Christian Schrader, Göttingen

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