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Keine schwule Hinterbliebenenrente

Aus einer homosexuellen Partnerschaft erwächst kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Ein in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Gleichgeschlechtlichen lebender Mensch hat nach dessen Tod keinen Anspruch auf eine solche Rente, entschied das Sozialgericht am Donnerstag (Az.: S 15 An 6095/94). Damit wies das Gericht den Antrag eines Mannes ab, der sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezogen hatte. Darin hatten die Karlsruher Richter auf die grundsätzliche Bedeutung der Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Partner hingewiesen.dpa

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