piwik no script img

Keine kollektive Gnade für RAF

BERLIN rtr ■ Bundespräsident Johannes Rau hat zum entschlossenen Kampf gegen politisch motivierte Gewalt aufgerufen. Zugleich schloss er eine generelle Begnadigung der noch inhaftierten fünf Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) aus. Ein Gnadenerweis sei etwas Höchstpersönliches, der nur für einen Menschen, nicht aber eine Gruppe erteilt werden könnte, sagte Rau. Er unterstrich, die Haltung der Bundesregierung im Deutschen Herbst 1977 sei richtig gewesen: „Nein, der Rechtsstaat hat die Grenzen des Zulässigen damals nicht überschritten.“ Die Bundesregierung hatte die Kontroll- und Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert und die Rechte verhafteter RAF-Mitglieder und deren Verteidiger eingeschränkt. Rau hatte im Februar Adelheid Schulz begnadigt. Sie war wegen der Morde an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und Bankier Jürgen Ponto im Herbst 1977 verurteilt worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen