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Keine kollektive Gnade für RAF

BERLIN rtr ■ Bundespräsident Johannes Rau hat zum entschlossenen Kampf gegen politisch motivierte Gewalt aufgerufen. Zugleich schloss er eine generelle Begnadigung der noch inhaftierten fünf Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) aus. Ein Gnadenerweis sei etwas Höchstpersönliches, der nur für einen Menschen, nicht aber eine Gruppe erteilt werden könnte, sagte Rau. Er unterstrich, die Haltung der Bundesregierung im Deutschen Herbst 1977 sei richtig gewesen: „Nein, der Rechtsstaat hat die Grenzen des Zulässigen damals nicht überschritten.“ Die Bundesregierung hatte die Kontroll- und Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert und die Rechte verhafteter RAF-Mitglieder und deren Verteidiger eingeschränkt. Rau hatte im Februar Adelheid Schulz begnadigt. Sie war wegen der Morde an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und Bankier Jürgen Ponto im Herbst 1977 verurteilt worden.