in kürze DDR-REICHSBAHNER : Keine höhere Rente
Exangehörige der Reichsbahn der DDR haben keinen Anspruch auf zusätzliche Rentenleistungen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerden zweier Exreichsbahner ab. Sie hatten geltend gemacht, ihre Altersbezüge müssten nach der Sonderversorgung berechnet werden, die zu DDR-Zeiten galt. (dpa)