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Keine höhere Rente bei Strafverbüßung im KZ

Kassel (dpa) — Wer eine Straftat in einem Konzentrationslager der Nazis verbüßt hat, kann sich nicht auf eine Verfolgung aus „Gründen der Weltanschauung“ berufen und deshalb eine höhere Rente verlangen. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor. (Az.: 5 RJ 85/89)

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