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■ MilitärsteuerKeine Verweigerung

Hannover (epd) – Das niedersächsische Finanzgericht hat die Klage eines sogenannten Militärsteuerverweigerers gegen sein Finanzamt abgewiesen. Der 36jährige Ingenieur verweigerte seit 1990 einen Teil seiner Einkommensteuer sowie den Solidarbeitrag und berief sich dabei auf den Schutz des Gewissens in Artikel 4 des Grundgesetzes.

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