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Keine Verjährung bei AIDS–geschädigten Blutern

Frankfurt (dpa) - Die Hersteller von Plasmaproteinpräparaten und ihre Versicherer haben sich am Dienstag in Frankfurt in einem Spitzengespräch darauf geeinigt, bei bis zum 31. März 1988 erhobenen Ansprüchen von AIDS–infizierten Bluter–Kranken die Verjährungsfrist nicht geltend zu machen. Sie wollen damit Zeit haben, um die Ansprüche sachlich auf ihre Berechtigung prüfen zu können. AIDS–Tests gibt es erst seit 1984. Bei einigen Infizierten, so hieß es, wären die Ansprüche nach den Bestimmungen bereits in diesem Jahr verjährt. Hersteller und Versicherer reagierten damit auf ein bis zum 24. März befristetes Ultimatum des Siegener Rechtsanwalts Karl–Hermann Schulte– Hillen. Er hatte für die deutsche Hämophilie–Gesellschaft den Verzicht der Firmen auf die Verjährung von Ansprüchen gefordert, „um unnötig erscheinende gerichtliche Weiterungen zu vermeiden“. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie hatte vor einer Woche mitgeteilt, daß von den insgesamt 6.000 Blutern in der Bundesrepublik etwa 3.000 AIDS–Infizierte dauernd Präparate eingenommen hätten. Etwa 50 bis 60 Prozent von ihnen sollen AIDS–positiv und damit infiziert sein; als deutlich erkennbar AIDS–krank gelten bislang 60 Hämophile.

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