: Keine Stütze für Toilettensitz
MAINZ ap ■ Ein funktionierender Toilettensitz ist offenbar kein zwingender Bestandteil des Existenzminimums. In Mainz hat ein Sozialhilfeempfänger versucht, die Kosten für die Anschaffung eines Toilettensitzes aus der Stadtkasse erstattet zu bekommen. Wie das Mainzer Verwaltungsgericht gestern mitteilte, beantragte der Mann, der seit Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, die Kostenübernahme für den WC-Sitz im Wert von 7,99 Euro. Der alte Sitz sei durchgebrochen, hatte er seinen Antrag begründet. Nachdem das Mainzer Sozialamt die Zahlung verweigert hatte, zog der Mann vor Gericht. Dort erlitt er nun eine Niederlage. Die Richter entschieden, für Hausrat müsse die Kommune nur dann zahlen, wenn es um größere Anschaffungen gehe. Kleinigkeiten wie ein neuer Toilettensitz müsse der Kläger aus den laufenden Zahlungen bestreiten, die er vom Sozialamt erhalte. (Az.: 1 K 1479/02.MZ)