■ Sachsen-Anhalt: Keine Straftaten
Magdeburg (dpa) – Die Magdeburger Staatsanwaltschaft bezweifelt, daß im Zusammenhang mit der Gehälter-Affäre der zurückgetretenen Regierung Straftaten ans Licht kommen. Nach ersten Prüfungen gebe es keine Anhaltspunkte dafür, daß bei der Berechnung der Gehälter beziehungsweise der Angabe früherer Bezüge durch die betroffenen West-Minister gegen Gesetze verstoßen wurde, sagte der Oberstaatsanwalt Jaspers gestern.
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