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Keine Strafe für Flüchtlingsflüge

Frankfurt (dpa) - Die Lufthansa muß keine Strafe zahlen, weil sie Flüchtlinge ohne ordentliche Ausweispapiere befördert hat. Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Frankfurt bleiben 20 sogenannte Leistungsbescheide in Höhe von insgesamt 40.000 Mark unwirksam, die das Bundesinnenministerium verhängt hatte. Wie das Verwaltungsgericht entschied, ist Lufthansa am Abflugort verpflichtet, die Gültigkeit der Papiere zu überprüfen; daraus lasse sich aber nicht die Verpflichtung der Fluggesellschaft ableiten, über den Besitz ordentlicher Reisepapiere ihrer Passagiere bis zur Grenzkontrolle in der Bundesrepublik zu wachen. Das Verwaltungsgericht meldete außerdem „erhebliche Zweifel“ an der Rechts– und Verfassungsmäßigkeit der Leistungsbescheide an: Sie stellten den Versuch dar, das Asylgrundrecht „durch administrative Maßnahmen im Vorfeld faktisch zu vereiteln“. In allen strittigen Fällen hatten Flüchtlinge ihren Reisepaß während des Fluges vernichtet.

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