piwik no script img

Keine Sozialabgabefür Grenzgänger

Luxemburg (AFP) – Die mehr als 50.000 Grenzgänger, die in Frankreich wohnen, aber in Deutschland oder anderen Nachbarstaaten arbeiten, müssen in Frankreich keinerlei Sozialabgaben bezahlen. So urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Sonderbeiträge, die das Nachbarland seit 1990 erhebe, seien unzulässig, denn Grenzgänger seien in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeiten. Damit können die Grenzgänger Erstattungsansprüche von mehreren zehntausend Franc geltend machen. Betroffen von der Entscheidung sind auch tausende Deutsche.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen