: Keine Sicherheit für belastete Richter mit geschönten Akten
Berlin — Belastete Richter aus der ehemaligen DDR, deren Personalakte womöglich verschwunden oder „nachgeschönt“ ist, können sich dennoch nicht in Sicherheit wiegen. Denn in der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter liegt „äußerst bedeutsames Material“ für die Richter- und Staatsanwalts-Berufungsausschüsse in den neuen Ländern. Dieses erlaubt in den meisten Fällen schnelle und verläßliche Rückschlüsse zur Prüfung der Frage, ob ein Bewerber für das Amt des Richters oder Staatsanwalts durch seine frühere Tätigkeit belastet ist oder nicht. Detaillierte Berichte über Unrechtsurteile des SED-Regimes, Todesschüsse an der Grenze und über Mißhandlungen in Gefängnissen enthält der „Salzgitter Report“. Heiner Sauer und Hans-Otto Plumeyer berichten über die Tätigkeit der Behörde.
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