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Keine Schonung mehr

Berlin. Alle Fahrzeuge mit einem polizeilichen Kennzeichen aus DDR-Zeiten müssen bis Jahresende zum TÜV. Dann läuft die im Einigungsvertrag vereinbarte „Schonfrist“ aus. Fahrer, die ab Januar keine neue TÜV-Plakette haben, müssen bis zu 50 Mark Bußgeld zahlen. Gleichzeitig werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.

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