piwik no script img

Keine Rückgabe

■ Enteignungen bleiben Staatseigentum

Die nach der sogenannten Liste 3 kurz nach der DDR-Gründung in Berlin enteigneten Grundstücke müssen nicht an die Alteigentümer zurückgegeben werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Musterprozeß entschieden. Gegen das Urteil wurde ausdrücklich Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Falls die Entscheidung vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht Bestand hat, würden 1.580 Grundstücke und Unternehmen im Wert von 40 Milliarden Mark in Berlin grundsätzlich Eigentum des Staates bleiben. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Klaus Pee war das Gericht der Auffassung, daß die Enteignungen nach der Liste 3 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage beruhten. (Az. VG 25 A 265.93) dpa

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen