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Archiv-Artikel

in kürze KRIEGSOPFER IN NRW Keine Praxisgebühr

Kriegsopfer in NRW müssen bei Arztbesuchen weder die Praxisgebühr noch höhere Eigenbeteiligungen bei Medikamenten bezahlen. Neben Kriegsopfern und deren Hinterbliebenen seien Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten oder Menschen, die während ihres Wehrdienstes oder Zivildienstes verletzt wurden, betroffen. (dpa)