in kürze ENDRENOVIERUNG : Keine Pflicht
Mieter müssen ihre Wohnung beim Auszug nicht zwangsläufig renovieren. Dies sei bei regelmäßigen Schönheitsreparaturen nicht notwendig, entschieden der Bundesgerichtshof. Nur wer dieser Pflicht nicht nachkomme, müsse beim Auszug endrenovieren. (dpa)