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Archiv-Artikel

Keine Pension für Hennemann

Leipzig/Bremen dpa ■ Dem früheren Vulkan-Chef Friedrich Hennemann steht nicht die Altersversorgung eines Beamten zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Damit blieb die Klage Hennemanns um seine Pensionsansprüche von umgerechnet rund 5000 Euro in allen Instanzen erfolglos. Der frühere Senatsdirektor war 1987 auf eigenen Wunsch aus der Bremer Landesregierung ausgeschieden, um die Vulkan Werft zu retten. Damals war Hennemann zunächst eine Pension zugesagt worden. (Az.: BVerwG 2 C 5.04)