: Keine Paketsendungen für Asylbewerber
■ Mitarbeiter von Versandfirma wollte Post-Auslieferung an Flüchtlinge stoppen
Berlin (taz) – Mit einem ungewöhnlichen Anliegen wandte sich im Dezember vergangenen Jahres ein Mitarbeiter des Großversandhauses Bader in Pforzheim an die Paketzusteller der Bundespost. In dem Schreiben, das der taz vorliegt, heißt es, „die Firma Bader sei grundsätzlich nicht daran interessiert, Asylbewerber und Aussiedler auf Kreditbasis zu beliefern“. Die Begründung: „Erfahrungsgemäß wird den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen.“ Mit Hilfe der Post hoffe man, das Problem in den Griff zu bekommen: „Sollten Sie dennoch eine (schwarze) Paketsendung von unserer Firma erhalten, die für eine Person aus dem o.g. Personenkreis bestimmt ist, so senden Sie diese bitte mit einem entsprechenden Vermerk wieder an unser Haus zurück.“
An „20 bis 30 Postämter“ habe er das Schreiben versandt, in alphabetischer Reihenfolge, so Herr Hein, Bürokaufmann in der Rechtsabteilung. Weiter kam er nicht, die Geschäftsleitung stoppte die Briefaktion, als sie davon erfuhr. Seine Chefs hätten das Vorgehen für „nicht angebracht“ gehalten, „wegen der derzeitigen politischen Lage“.
„Das war ein Alleingang“, sagt Hein und räumt ein: „Das war nicht gut genug formuliert, das ist mir erst im nachhinein gekommen. Vielleicht hätte man das allgemeiner ausdrücken sollen, etwa, daß wir nicht an ,dubiose Zustellverhältnisse‘ liefern.“ Er habe das „rein wirtschaftlich gesehen“. Schließlich macht die Firma den allergrößten Teil ihrer Versandgeschäfte auf Kreditbasis. Er habe damit niemanden diskriminieren wollen. „Man kann sie ja nicht über einen Kamm scheren, auch wenn es schwarze Schafe gibt.“ Es habe sich eben herumgesprochen, daß man auf dem Weg an Ware komme, ohne zu bezahlen. Und die Besteller seien später nur schwer aufzufinden. „Da werden ja nicht Waren für den persönlichen Bedarf bestellt, sondern solche, die sich weiterverkaufen lassen, Videorecorder zum Beispiel.“ Organisierte Hehlergruppen seien am Werk. „Da kommt selten was raus.“ Deshalb müsse man „gleich im Vorfeld Sicherheiten einbauen“. Wenn man wisse, daß es sich bei der Adresse um ein Asylbewerberheim handle, könne man ja „Vorkehrungen treffen“ und nur noch gegen Nachnahme liefern, also gegen sofortige Bezahlung beim Postbeamten.
Bei zwei oder drei Postämtern sei er auf „positive Resonanz“ gestoßen. Die anderen hätten sein Ansinnen aus Datenschutzgründen zurückgewiesen. Auch die Pressestelle der Bundespost weist darauf hin, daß eine Überprüfung von Kunden auf ihre Zahlungsfähigkeit nicht zulässig sei. „Dafür sind wir grundsätzlich nicht zuständig. Außerdem wäre das diskriminierend“, so Andreas Fahrmer, einer der Post-Sprecher. Die Lieferung auf Rechnung sei eben ein „normales Risiko“. Dorothee Winden
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