■ Krenz-Prozeß: Keine Moskaureise
Berlin (dpa) – Im Prozeß gegen fünf Mitglieder des SED-Politbüros wird der ehemalige sowjetische Botschafter in der DDR, Abrassimow, nicht als Entlastungszeuge vernommen. Das Berliner Landgericht lehnte es gestern ab, nach Moskau zu reisen und dort den Diplomaten zu befragen. Eine Vernehmung in der russischen Hauptstadt sei nur im Beisein eines russischen Gerichts möglich. Dabei könnten spontane Fragen nicht gestellt werden. Auch eine Befragung nur durch ein russisches Gericht sei nicht zweckmäßig, hieß es.
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