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Keine Milde für Temposünder

KARLSRUHE dpa ■ Wer zu schnell gefahren ist und deshalb den Führerschein abgeben soll, darf auch bei einer guten Ausrede nicht mit Milde rechnen. Nur in besonderen Ausnahmefällen könne von einem Fahrverbot abgesehen werden, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluss klar. Dazu müsse das gesamte Tatbild derart vom Durchschnitt der vorkommenden Fälle abweichen, dass ein Fahrverbot nicht mehr angemessen wäre. Pech für eine 23-jährige Temposünderin: Sie muss ihren Führerschein abgeben, obwohl ihre rasante Fahrt angeblich niemanden gefährdet haben konnte (Aktenzeichen: 1 Ss 55/02 vom 5. August 2002).