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Archiv-Artikel

Keine Jugendamtsleiterin in Bochum

betr.: „Chronik eines vermeidbaren Todes“, taz nrw vom 17.11.2006

Als Autor dieses Artikels möchte ich einige inhaltliche Fehler korrigieren, die sich ohne mein Zutun in der Bildunterschrift und im Vorspann des Artikels eingeschlichen haben:

1. Es gibt in Bochum keine Jugendamtsleiterin.

2. Weder der Jugendamtsleiter, noch die Sozialdezernentin, die hier zu einer Person zusammengeschweißt wurden, müssen sich für was auch immer vor Gericht verteidigen.

3. Justin wurde nicht von seinen Eltern, sondern laut Anklage vom Stiefvater verbrüht.

4. Mitarbeitern des Bochumer Jugendamtes wird nicht fahrlässige Tötung vorgeworfen, die Staatsanwaltschaft hat lediglich Ermittlungen wegen dieses Verdachts eingeleitet.

5. Die Mitarbeiter sind von einer Kinderärztin nicht konkret über mehrfache Misshandlungen informiert worden sein, sondern „nur“ über den entsprechenden Verdacht. THOMAS BECKER, Bochum

Die Redaktion bedauert den Fehler, der sich bei der Formulierung von Vorspann und Bildunterzeile eingeschlichen hat: Da es in Bochum tatsächlich keine Jugendamtsleiterin gibt, kann selbige auch nicht vor Gericht gehört werden. Den Autoren bitten wir um Verständnis.