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Keine Giftgas-Klage möglich?

Mainz (taz) - Ihre juristischen Schritte gegen die Sicherheitsmängel beim US-Giftgasabzug haben am Wochenende die rheinland-pfälzischen Grünen erläutert. Unklar ist derzeit, ob für den Abzug überhaupt ein Verwaltungsakt erging, der angefochten werden könnte. Denn es zeichnet sich ab, daß Bonn Verwaltungsakte umgangen hat und „schlichthoheitlich“ agierte. Damit wäre der Verwaltungsrechtsweg verwehrt. Sollte dem so sein, wollen die Grünen auf „Unterlassung eines Verwaltungsakts“ klagen.

Ihr Rechtsanwalt Günter Urbanczyk sagte dazu: „Die Bürger haben ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das heißt, auf den bestmöglichen Schutz beim Abzug. Dieser bestmögliche Schutz ist nicht gegeben, also müssen wir ihn gerichtlich einfordern.“ Die AbzugskritikerInnen monieren vor allem, daß die 102.000 US-Nervengasgranaten lediglich in normalen Seecontainern transportiert werden. Denn diese entsprechen nicht dem Sicherheitsstandard, der in einer Studie des US-Pentagon gefordert wird.

Jow

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