: Keine Einigung über „Plakat“
■ Die Wiederaufnahme der oppositionellen Betriebsräte bei Daimler hakt an zwei Bedingungen
Berlin (taz) - Unter der Überschrift „Plakat steht nicht mehr zu gemeinsam gefundenem Verhandlungsergebnis mit der IG Metall“ veröffentlichte die IG Metall Verwaltungsstelle Stuttgart gestern den Stand der Gespräche um eine Wiederaufnahme der „Plakat„-Betriebsgruppe bei Daimler-Benz in Untertürkheim in die IG Metall. Wegen Kandidatur auf einer eigenen Liste zu den Betriebsratswahlen neben der offiziellen IG Metall-Liste hat es seit 1972 immer wieder Ausschlüsse von Plakat-Mitgliedern aus der IG Metall gegeben. In den vergangenen Wochen nun hatte es mehrere Gespräche gegeben, zuletzt gestern morgen. Dabei, so die IG Metall, hätten die „Plakat„-Vertreter „überraschend“ erklärt, daß sie ein in den vorangegangenen Gesprächen „gemeinsam gefundenes Ergebnis zur Wiederaufnahme in die IG Metall und zur Vorbereitung der Betriebsratswahl 1990 nun doch nicht akzeptieren könnten.“
Das allerdings sieht die Plakat-Gruppe ganz anders. Von einem „gemeinsamen Ergebnis“ könne bisher keine Rede sein, heißt es, vielmehr habe ein Vorschlag auf dem Tisch gelegen, den die Plakat-Gruppe so nicht akzeptieren könne. Nachdem die Gruppe bereits auf die Herausgabe ihrer Betriebszeitung 'plakat‘ ab Frühjahr 1990 verzichtet und auch in die Bedingung seitens der IG Metall-Vertrauenskörper-Leitung (VKL) bei Daimler eingewilligt hat, auf eine Urwahl unter den Gewerkschaftsmitgliedern zur Festlegung der IG Metall -Liste für die Betriebsratswahlen 1990 zu verzichten, hatten die Plakatler gestern Morgen erklärt, daß einer Einigung aus ihrer Sicht noch folgende Punkte entgegenstehen: Während die VKL der Plakat-Gruppe sechs Listenplätze erst zwischen dem 17. und 27. Platz zusichern will, verlangt die Plakat -Gruppe, die Plätze zwischen dem achten und 26. Platz anzusiedeln. Die Kandidaten für diese Plätze will „Plakat“ für die erste gemeinsame Kandidatur selbst auswählen. Weiterhin will sich „Plakat“ nicht umstandslos darauf verpflichten lassen, Mehrheitsbeschlüsse der IGM -Betriebsräte und des Vertrauenskörpers auch dann nach außen zu vertreten, wenn sie nach Ansicht der unterlegenen Minderheit gewerkschaftlichen Grundsätzen oder den Interessen der Belegschaft zuwiderlaufen. Ein weiteres Gespräch ist bisher nicht vereinbart, wird aber von keiner Seite ausgeschlossen.
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