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Keine „Bellfreiheit“

■ Herrchen muß unverzüglich für Ruhe sorgen

Düsseldorf (dpa) - Auch ein Wachhund darf nicht unmotiviert so laut und so lange bellen, daß Nachbarn im Schlaf gestört werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG). Der Neufundländer, Wachhund einer Schule, hatte durch nächtelanges Gebell den Nachbarn den Schlaf geraubt, ohne daß sein Herrchen, der Hausmeister der Schule, eingeschritten war. Das OLG billigte dem übereifrigen Tier keine „Bellfreiheit“ zu und urteilte: Wird ein Hund zur Bewachung von Gebäuden eingesetzt, muß der Hundehalter dafür sorgen, daß das Tier „im Rahmen seiner eingesetzten Tätigkeit nicht auf jedes Geräusch reagiert“. Bellen darf der Neufundländer künftig nur noch bei Geräuschen, „die einer unmittelbaren Störung des Eigentums vorausgehen“. Nach einem „Alarmgebell“ habe Herrchen, so die Richter, unverzüglich für Ruhe zu sorgen - sonst müsse er den Neufundländer durch einen anderen, stilleren Hund ersetzen.

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