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Keine Alibiveranstaltung

■ Expertenanhörung zur „Kronzeugenregelung“ in Bonn

Die Koalition hatte die Anhörung zum „Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus“ als Alibi–Veranstaltung geplant. Daß sie nicht dazu geworden ist, zeigt nur, wie groß die Skepsis innerhalb der betroffenen Kreise selbst ist, gibt aber kaum Anlaß zu der Hoffnung, die Durchsetzungschancen des Geset Bei der FDP könnte die scharfe Ablehnung, die die sogenannte „Kronzeugenregelung“ von fast allen Experten erfahren hat, vielleicht nochmals etwas in Bewegung bringen. Sicher ist das keineswegs. Und selbst wenn: Geopfert wird höchstens die Kronzeugenregelung selbst, die tatsächlich - wie mehrere Experten betonten - eine Informantenschutzregelung ist, die dem Generalbundesanwalt schier uneingeschränkte Kompetenzen zuschustert. Daß diese Regelung für den Einsatz von V– Leuten und Agents provocateurs erhebliche Folgen haben kann, malten in der Anhörung schließlich selbst so unverdächtige Leute wie etwa der Präsident des Bundesgerichtshofes aus. Die Bedingungen für eine radikale außerparlamentarische Politik werden aber gerade durch die Ausweitung des Paragraphen 129 a, die Wiedereinführung des Paragraphen 130 a und die Kompetenzerweiterung für den Generalbundesanwalt verschärft. Oliver Tolmein

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