: Keine Akteneinsicht
Im Verfahren gegen den früheren Altonaer SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Pape bleibt der Senat dabei, daß es rechtlich keine Grundlage für die von der Bürgerschaft geforderte Einsicht in die Akten gebe. Das erklärte Senatssprecher Franz Klein gestern auf der Landespressekonferenz. Pape soll 1992 öffentliche Mittel zum Bau von zwei eigenen Häusern zweckentfremdet haben. Die Bürgerschaft hatte Mitte Januar den Senat aufgefordert, die Aufklärung der bereits seit zwei Jahren schwelenden Betrugsaffäre um Pape zu beschleunigen. Inzwischen hat die Bürgerschaft beim Amtsgericht Einsicht in die Akten beantragt.
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