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Keine Abschiebung bei familiärem Beistand

Karlsruhe (afp) - Ein abgewiesener Asylbewerber, der von einer Deutschen adoptiert wurde, kann in der Bundesrepublik bleiben, wenn er seiner pflegebedürftigen Adoptivmutter familiären Beistand leistet.

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts erklärte mit diesem gestern veröffentlichten Beschluß die drohende Abschiebung eines philippinischen Staatsangehörigen für grundgesetzwidrig, weil sie den garantierten Schutz der Familie verletzt (AZ: 2 BvR 377/88). Das Gericht erweiterte damit eine Entscheidung vom April vorigen Jahres, wonach Ausländer durch eine Adoption noch kein Aufenthaltsrecht in der BRD genießen. Seinerzeit hatte der Zweite Senat erklärt, die durch Erwachsenenadoption begründete Familie stelle keine Erziehungs- und Lebens-, sondern lediglich eine „Begegnungsgemeinschaft“ dar. In diesem Fall sei eine Verweigerung des Aufenthaltsrechts unbedenklich.