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Archiv-Artikel

in kürze ABFINDUNG ZEITSOLDATEN Kein höheres ALG

Zeitsoldaten können Abfindungen der Bundeswehr nicht auf ihr Arbeitslosengeld anrechnen lassen, so das Hessische Landessozialgericht. Es wies die Klage eines 32-jährigen Arbeitslosen zurück, der sich für acht Jahre als Zeitsoldat verpflichtet hatte und am Ende der Dienstzeit Abfindungszahlungen erhielt (Az.: L 9 AL 57/06). (dpa)