in kürze STERBEN & STRAFRECHT : Kein Zwang zum Leben
Aktive Sterbehilfe ist in Einzelfällen nicht nur erlaubt, sondern geboten, argumentiert Rechtsphilosoph Reinhard Merkel in der Zeit. Der Staat dürfe seine Bürger nicht zum Leben nötigen. In Fällen, in denen ein qualvoller Tod sich nicht anders abwenden ließe, sei das Eingreifen eines Sterbehelfers durch einen Notstand gerechtfertigt. (taz)