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Kein Zugang zu Umweltinfos

■ Geheimhaltungsprinzip in deutschen Behörden

Berlin (taz) – Das Recht, bei Behörden alle umweltrelevanten Daten einzusehen, gilt in Deutschland seit Anfang des Jahres. Die EG hatte schon Mitte 1990 eine Richtlinie verabschiedet, die den freien Zugang zu Umweltinformationen gewährleisten soll. Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, innerhalb der vorgeschriebenen 18 Monaten dies in nationales Recht umsetzen. Seit 1.1.1993 gilt nun die EG-Richtlinie unmittelbar, unabhängig von entsprechenden nationalen Gesetzen.

Das hindert die deutschen Behörden nicht daran, in obrigkeitsstaatlicher Manier möglichen Kritikern die Einsicht in Akten zu verwehren. Dorette Eikelkamp, für die Grünen im Recklinghausener Kreistag, wollte Auskunft über die Bodenverseuchung einer Rüstungsfabrik, die im Wassereinzugsgebiet liegt. Nichts da, befand der Regierungspräsident in Münster und berief sich auf angebliche Ausnahmen in der Richtlinie.

Grüne und BUND reichten daraufhin Klage ein. Bei der EG- Kommission legten sie Beschwerde ein. Die KlägerInnen erkennen zwar an, daß laut EG- Richtlinie von den nationalen Regierungen Ausnahmen vorgesehen werden können. Doch da die Bundesregierung gar kein Gesetz verabschiedet hat, sind auch keine Ausnahmen vorgesehen.

Ein Schreiben der EG-Kommission gibt den Umweltschützern bereits weitgehend recht. Der Regierungspräsident machte bereits einen teilweisen Rückzug. Dennoch wird es wahrscheinlich zum Gerichtsverfahren kommen, das die KlägerInnen als Musterprozeß sehen. Eine Klage der EG-Kommission gegen die Bundesregierung ist nicht mehr auszuschließen. lieb

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