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Kein VorstellungsgesprächDiakonie diskriminiert Muslima

Die Diakonie Hamburg muss eine Deutschtürkin entschädigen, weil sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Die kirchlichen Sozialwerke wollen Andersgläubige weiter ablehnen dürfen

Die Seelsorge der Kirchen will keine Andersgläubigen einstellen Bild: dpa

Der Fall von Yesim F. könnte ein Präzedenzfall werden. Das Arbeitsgericht Hamburg hat das Diakonische Werk verurteilt, der Deutschen türkischer Herkunft 3.900 Euro Entschädigung zu zahlen. Der Grund: Der Muslimin, die nach eigenen Angaben ihre Religion nicht praktiziert, wurde ein Vorstellungsgespräch bei einem Projekt der Diakonie verwehrt, weil sie kein Mitglied einer christlichen Kirche ist.

Die schriftliche Begründung des Urteils steht zwar noch aus. Doch im Kern muss die Diakonie bezahlen, weil sie nach Ansicht des Gerichts gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen hat, wie eine Sprecherin sagte. Yesim F. hatte sich in einem von der EU geförderten Integrationsprojekt der Diakonie in Hamburg beworben, das sich um eine bessere Eingliederung von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt kümmert. Zuvor hatte sie schon mehrere Jahre als Projektleiterin für MigrantInnenorganisationen gearbeitet, für die Stelle beim Diakonischen Werk sollte sie unter anderem die Homepage betreuen.

Nachdem Yesim F. ihre Bewerbung abgeschickt hatte, erhielt sie nach eigenen Angaben einen Anruf von der Diakonie und wurde gefragt, ob sie sich den Eintritt in eine christliche Kirche vorstellen könne, was sie verneinte. Kurz darauf bekam sie ihre Unterlagen zurück. "Die Ablehnung war absurd", sagt Sebastian Busch, Anwalt der 45-Jährigen. "Wenn man mit einem Projekt Migranten besser integrieren will, kann man doch nicht selbst von vorneherein muslimische Bewerber ausschließen."

Das Urteil hat die Kirchen aufgeschreckt. Schließlich betreiben die evangelische Diakonie und ihr katholisches Pendant Caritas deutschlandweit 52.000 Einrichtungen mit rund 900.000 Mitarbeitern. Bisher waren die Kirchen davon ausgegangen, dass sie trotz des Mitte 2006 von der großen Koalition verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetzes generell verlangen können, dass ihre Mitarbeiter einer christlichen Konfession angehören. Schließlich hatte die Union gegen die SPD eine entsprechende "Kirchenklausel" durchgesetzt.

An diesem Selbstbestimmungsrecht hält die Diakonie auch nach dem Urteil fest. "Die Hamburger Entscheidung hat uns überrascht", sagte Wolfgang Teske, Vize-Präsident des Diakonischen Werks der taz. Die Diakonie könne über ihre Einstellungskriterien selbst entscheiden. "Zur Sicherung unseres evangelischen Profils gehört die Kirchenmitgliedschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." Man wolle zwar noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. "Aber ich gehe davon aus, dass wir in Berufung gehen", sagte Teske.

Auch bei der Caritas bleibt man bei der Auffassung, Andersgläubige bei Bewerbungen ablehnen zu können. "Alle Mitarbeiter der Caritas vertreten den Sendungsauftrag der Kirche", sagte eine Sprecherin. Gelassen nimmt man das Hamburger Urteil allerdings nicht: "Der Fall ist für die Kirchen von hoher Bedeutung." Juristen sind sich bei der Bewertung der "Kirchenklausel" im Anti-Diskriminierungsgesetz nicht einig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Kirchen weiterhin selbst bestimmen können, inwieweit ein Arbeitnehmer ihren Anforderungen genügt.

Die Autoren des Bremer Kommentars zum Antidiskriminierungsgesetz sehen das hingegen anders. Nicht bei allen Tätigkeiten könne eine Konfessionszugehörigkeit verlangt werden. Nötig sei eine kirchliche Prägung des konkreten Projekts. Diese Auffassung hat nun offenbar auch das Hamburger Arbeitsgericht geteilt. Für Yesim F. ist das Urteil eine Genugtuung. "Für das Projekt hat meine Religion absolut keine Rolle gespielt", sagt sie. "Das war eine offene Diskriminierung." Sie hat inzwischen ein Reisebüro für Kulturreisen eröffnet, inklusive eines interkulturellen Cafés.

Das Integrationsprojekt der Diakonie, für das sie sich beworben hatte, stellt dagegen in drei Wochen seinen Betrieb ein. Das liegt allerdings nicht an dem Gerichtsprozess. Die Förderung der EU läuft zum Jahresende aus. Ein neuer Geldgeber hat sich nicht gefunden.

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48 Kommentare

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  • WR
    Werner Rauch

    Ich (gläubiger Nichtmoslem) werde mich demnächst als Hausmeister in der Moschee bewerben, mal sehen, ob ein deutsches Gericht sich für mich einsetzt.

    Salam

    Werner Rauch

  • DP
    Dipl. Psych. R. Düsing

    Danke Herr Dipl.-Jur. Michael Pfeiffer für den vortrefflichen Beweis, dass die Juristerei überhaupt nichts mit logischem Menschenverstand zu tun hat.

     

    Mag sein, dass Sie recht behalten und das Urteil in letzter Instanz gekippt wird, vielleicht sogar unter Berufung auf das Wormser Konkordat von 1122, aber wenn die Kirchen sich immernoch darauf berufen autark sein zu wollen und ebenso handeln zu dürfen, dann sollte man aber ernsthaft darüber nachdenken, ob sie denn nicht auch völlig abgetrennt vom Staat existieren sollten. Das hieße in der Kosequenz die Streichung aller staatlichen Subventionen und eine komplette Selbstfinanzierung. Solange wir alle (auch nicht Gläubige) mit unseren Steuergeldern die Kirchen fördern und somit Arbeitsplätze schaffen, sollten wir (der Staat) doch wohl auch eingreifen dürfen und auch alle das gleiche Recht (und vor allem Chance) haben auch einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten.

     

    Die Kirche ist doch heute mehr Wirtschaftsunternehmen, als denn Botschafter für den Glauben.

     

    Völlig unjuristisch: scheint es nicht absurd, dass die Kirchen alle Rechte haben wollen, aber nicht die gleichen Pflichten?

     

    Danke übringens für die ersten Kommentare! Ich habe selten solch einen Unfug gelesen und mich so sehr darüber amüsieren können, welch Unvermögen einige Menschen besitzen sinnvolle Metaphern zu bilden.

  • DM
    Dipl.-Jur. Michael Pfeiffer

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist nicht nur ein Skandal, sondern verfassungswidrig.

     

    Seit dem Wormser Konkordat von 1122 - und damit seit beinahe 900 Jahren - gilt, dass die Kirchen ihre Ämter autark besetzen dürfen. Der Staat hat sich hierbei herauszuhalten.

     

    Dieser Grundsatz findet sich heute verfassungsrechtlich verfestigt in Art. 137 Abs. 3 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der nach Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes ist. Nach dieser Vorschrift verleiht jede Religionsgemeinschaft ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

     

    Wegen dieses verfassungsrechtlichen Gebotes regelt § 9 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), dass eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften - oder durch die ihnen zugeordneten Einrichtungen - zulässig ist, wenn eine bestimmte Religion unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

     

    Das Diakonische Werk ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland und versteht sich in seinem Selbstverständnis explizit und ausdrücklich als christlich (vgl. Leitbild - http://www.diakonie.de/downloads/Leitbild_DWEKD.pdf). Außerdem ist die Diakonie nach dem Neuen Testament eine wesentliche Aufgabe für den Christen und wird von der Katholischen wie der Evangelischen Kirche als kirchliche Grundfunktion verstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.10.1968, Aktenzeichen: 1 BvR 241/66 und Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.1980, Aktenzeichen: 2 BvR 208/76).

     

    Sowohl nach dem Selbstverständnis des Diakonischen Werkes, als auch nach der Art der Tätigkeit stellt der christliche Glaube hier eine gerechtfertigte berufliche Anforderung dar. Denn unter dem Lichte des verfassungsrechtlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG, 137 Abs. 3 Satz 2 WRV) ist es unzweifelhaft gerechtfertigt, dass eine kirchliche Einrichtung, die sich explizit und ausdrücklich als christlich versteht, für die Erfüllung einer kirchlichen Grundfunktion nur Christen beschäftigen will.

     

    Der hier vorliegende Fall ist daher geradezu ein Lehrbuchbeispiel für die Anwendung des § 9 Abs. 1 AGG.

     

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist demgegenüber völlig unverständlich, nicht nachvollziehbar und grenzt an Rechtsbeugung. Denn es verstößt sowohl gegen das AGG als auch gegen die Verfassung (Art. 140 GG, 137 Abs. 3 Satz 2 WRV).

     

    Das Diakonische Werk muss dagegen den gesamten Rechtsweg ausschöpfen. Spätestens das Bundesverfassungsgericht wird dieses verfassungswidrige Skandalurteil aus der Welt schaffen.

  • D
    Dumm

    Ja ja, so ist es!!!

    wenn ein deutscher irgenwo nicht rein kommt, weil er christ ist, ist Deutschland wieder am meckern, aber passiert das einer Muslimin ist es kaum zu glauben!

    Langsam denke ich wirklich "scheiß deutsche"!!!

    Glaubt ihr, ihr könnt tuen und machen was ihr wollt und alles das ist richtig!

  • M
    Mirabella

    Wieso sollten in Caritas und Diakonie nur christliche Mitarbeiter arbeiten, wenn beide hauptsächlich aus Steuergeldern bezahlt werden?

  • MH
    Manfred Helwig

    Was hier viele Kommentarschreiberlinge nicht erfasst haben: Christ ist man nicht durch eine Kirchenzugehörigkeit, sondern durch eine Einstellung zum Leben. Muslim ebenso. Eventuell hätte man ja die Dame mit echtem christichen Handeln überzeugen können, daß das Christenum gar nicht so schlecht ist ... diese Chance wurde wieder einmal verpasst. Und daß es wieder mal von einer Organisation einer "Amtskirche" war, wundert mich nicht.

    Ich werde aus der Kirche austreten, weil ich es satt habe, dieses scheinheilige Getue Vieler in den Kirchen, die immer nur labern, aber selten wirklich christlich handeln. Christ werde ich allerdings bleiben. Und ganz im Sinne der christlichen Lehre Integration leben.

  • C
    Conny

    Erstaunt habe ich die Kommentare gelesen. Aber zum Schluss doch noch ein Lichtblick - danke, Henning! Denn: nicht christliches Klientel wird von Diakonie und Caritas betreut. Und: bevor es das AGG gab, das Antidiskriminierungsgesetz, wurden zumindest in der Einrichtung, in der ich barbeite, Nichtchristen eingestellt. Sie sind auch heute noch da, sofern sie nicht einen befristeten Arbeitsvertrag hatten. Der war dann irgendwann zu Ende.

    Ich jedenfalls bin erleichtert über das Urteil. Auch Diakonie und Caritas richten ihre Fähnchen nach dem Wind und sollten Gegenwind bekommen!

  • BT
    Beate T.

    Ich hoffe darauf, dass es auch in letzter Instanz ein grundsätzliches Urteil zum Vorteil der Muslimin gibt.

     

    Denn dann würde das hoffentlich bedeuten, dass die christlichen Kirchen zumindest im Allgemeinen auch Menschen einstellen müssen, die nicht Mitglied ihrer Kirche sind oder die sogar nicht ihrem Glauben angehören.

     

    Es ist ja nicht "nur" so, dass die meisten Arbeitsplätze in kirchlichen Einrichtungen vom Staat oder von der Öffentlichkeit bezahlt werden, es ist auch so, dass die Anzahl dieser Arbeitsplätze gemessen an der Anzahl aller Arbeitsplätze in unserem Land einen nicht unerheblichen Anteil ausmacht. 1999 gab es bei den kirchlichen Einrichtungen zusammen 1.354.163 Mitarbeiter. Davon waren 802.124 Mitarbeiter von der Öffentlichkeit finanziert, 222.800 vom Staat. Die übrigen knapp 330.000 Stellen wurden zwar aus Kirchenmitteln bezahlt, jedoch sollte man bedenken, dass durch die Absetzbarkeit der Kirchensteuern das so auch nicht ganz stimmt. (Die Zahlen sind aus dem Buch von Carsten Frerk: Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland.)

     

    Durch diesen Umstand entsteht ein nicht unerheblicher Nachteil auf dem Arbeitsmarkt für die Menschen in unserem Land, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Insbesondere in sozialen Berufen schlägt sich das nieder. Atheistische Ärzte und Krankenschwestern in bestimmten Bundesländern haben nahezu ein Beschäftigungsverbot, da es da fast ausschließlich nur kirchengebundene Krankenhäuser gibt. Viele Menschen sehen sich dort genötigt, trotzdem sie nicht christlichen Glaubens sind, in die Kirche einzutreten, um überhaupt ihren Beruf ausüben zu können.

     

    Und das hat ja nun mit Religionsfreiheit überhaupt nichts mehr zu tun!

     

    Ich bin eh dafür, dass alle sozialen Einrichtungen von den Kirchen abgegeben werden sollten. Dann haben wir staatliche Einrichtungen, die für alle potentiellen Mitarbeiter offen sind. Und die Mitgliederzahlen bei den Kirchen würden schrumpfen und den Kirchen wenigstens mal einen Teil ihrer Macht nehmen. :-)

  • H
    Henning

    Was ist denn hier los ? Haben die Leserbriefschreiber vom Rheinischen Merkur Ausgang gekriegt ?

     

    Die Dame hat sich nicht als Bischöfin beworben, sondern für ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Projekt. Wenn die christlichen Kirchen für Integrationsprojekte nur Mitarbeiter gleicher Konfession akzeptieren wollen, sollen sie sich das Geld dafür vom Vatikan holen.

  • KB
    Karl Bold

    Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG darf man auch nicht diskriminieren:

     

    "den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, (...)."

     

    Werden da nicht auch Metzger von Schlesischen Wurstwaren diskriminiert, die auf dem künftigen Bazar der Kölner Moschee an der Venloer Straße keinen leckeren Schweineschinken verkaufen dürfen?

     

    Das klingt in einem taz-Forum etwas frech. Aber die Weihnachtsfeier unserer Baufirma setzt sich so zusammen: 2 Urdeutsche, 6 Polen, 18 Kosovo-Albaner (also Moslems). Statt deftigem Kassler und herzaften Frikadellen gibt es nun Antipasti, Rinderbraten und ein ganzes Lamm auf dem Buffet. Wir nehmen insofern Rücksicht auf jene Mitarbeiter, die auch sonst am Ramadan teilnehmen. Aber werde ich nicht diskriminiert, weil ich mich jetzt unseren Moslems anpassen muss?

     

    Im genannten Falle der Kirche als Arbeitgeber handelt es sich um einen - legalen - Tendenzbetrieb (§ 9 AGG). Und ein Internetauftritt ist Bestandteil der Außendarstellung, wo man erst Recht Grundzüge des Christentums kennen sollte. War die Bewerberin gutgläubig oder naiv?

     

    Wer in der Diakonie arbeitet, wird z.B. auch mit Weihnachtsgottesdiensten oder Kirchentagen zu tun haben. Hat sie darüber überhaupt jemals nachgedacht?

  • M
    Marek

    Endlich wird deutlich, wie wertvoll das Antidiskrimierungsgesetzt in der Praxis ist. Niemand darf wegen seines Glaubens oder seines Geschlechts diskriminiert werden!

     

    Sowohl meine Bewerbung als Großmufti, neuer Dalai Lama und Papst wurden abgelehnt, nur weil ich konfessionslos bin! Und selbst als Leihmutter wurde ich aufgrund meines Geschlechts nicht zugelassen! Da werden kräftige Klagen folgen! Es lebe die Antidiskriminierungsrichtlinie!

  • CF
    Christopher Freibichler

    Was soll daran verkehrt sein?

    Zum Profil eines christlichen Sozialdienstes gehört es nunmal auch, dass dessen Mitarbeiter den christlichen Glauben leben. Insbesondere, wenn die betreffenden Mitarbeiter publikumsbezogene Tätigkeiten ausüben, wie z.B. die Betreuung des Internetauftritts.

     

    Mit derselben Begründung könnte man dann auch politische Parteien dazu zwingen, Mitglieder aus Oppositionsparteien bei sich zu beschäftigen...

  • X
    xberglebt

    hier wird wieder viel wind um nichts gemacht. nur weil hier eine muslima betroffen ist, wird wieder alles aufgeblasen. wer sich bei der kirche bewirbt, muss mit solchen fragen rechnen. dumm von der kirche

    das sie nachgefragt hat. einige freunde von mir hatten das gleiche problem (nichtmuslima!), da sie den job haben wollten, sind sie eingetreten. na und?? kann ich bei jedem muslimischen verein arbeiten, oder jüdischen?? da wird doch auch vorher ausgesiebt?? aber schön, das sie mit dem erstrittenen geld, ein buisness aufmachen konnte.die kirche abgezockt. hut ab!

  • WW
    Walter Wasilewski

    Donnerwetter wie logisch ! Die CDU sucht einen Geschäftsstellenleiter und stellt ein Mitglied der Linken ein,zumindest wird dieser zu einem Gespräch eingeladen?

    Man kann auch unlogisch übertreiben!

    Walter Wasilewski

  • CR
    Christoph Rupp

    Sorry, Diakonie und Caritas sind christliche Träger.

    Warum sollen sie eine Nichtchristin einstellen ?

     

    In muslimischen Institutionen wird doch genauso verfahren, oder ?

     

    Sobald in in der Geschäftsstelle oder in Projekten des Rates der Muslime in Deutschland Nichtmohammedaner angestellte sind : Berechtigung zur Klage. Aber ansonsten : s. o.

  • LS
    Lydia Strauss

    Irgendwie traurig. An die einseitige Berichterstattung zum Thema Islam ist man als gläubiger Christ ja so langsam gewöhnt, aber dieser Artikel hat mich doch ein wenig erstaunt. Würde denn der FC Bayern München einen Spieler vom VFL Bochum für sich auflaufen lassen, wenn dieser beiden Mannschaften gegeneinander spielen? Sicher nicht. NUn soll dies natürlich nicht heißen das der Islam und das Christentum von vornerein Gegner sind. Erst dann, wenn der Islam uns dazu macht. Nur leider ist dieser Sachverhalt ja bereits im Koran festgeschrieben wohingegen in der Bibel steht: Liebet eure Feinde.

    Aber das sprengt hier den Rahmen.

    Ich kann es in keinster Weise nachvollziehen das ein Gericht gegen die Diakonie entscheidet, die eine Bewerberin ablehnt, welche sich nicht vorstellen könne einer evangelischen Kirche beizutreten. Der Spieler mit einem Vertrag beim VFL Bochum wird eingeladen bei Bayern zu spielen. Möchte er dafür auch den Verein wechseln? Ach neine, das dann lieber doch nicht.

  • WR
    Werner Rauch

    Ich (gläubiger Nichtmoslem) werde mich demnächst als Hausmeister in der Moschee bewerben, mal sehen, ob ein deutsches Gericht sich für mich einsetzt.

    Salam

    Werner Rauch

  • DP
    Dipl. Psych. R. Düsing

    Danke Herr Dipl.-Jur. Michael Pfeiffer für den vortrefflichen Beweis, dass die Juristerei überhaupt nichts mit logischem Menschenverstand zu tun hat.

     

    Mag sein, dass Sie recht behalten und das Urteil in letzter Instanz gekippt wird, vielleicht sogar unter Berufung auf das Wormser Konkordat von 1122, aber wenn die Kirchen sich immernoch darauf berufen autark sein zu wollen und ebenso handeln zu dürfen, dann sollte man aber ernsthaft darüber nachdenken, ob sie denn nicht auch völlig abgetrennt vom Staat existieren sollten. Das hieße in der Kosequenz die Streichung aller staatlichen Subventionen und eine komplette Selbstfinanzierung. Solange wir alle (auch nicht Gläubige) mit unseren Steuergeldern die Kirchen fördern und somit Arbeitsplätze schaffen, sollten wir (der Staat) doch wohl auch eingreifen dürfen und auch alle das gleiche Recht (und vor allem Chance) haben auch einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten.

     

    Die Kirche ist doch heute mehr Wirtschaftsunternehmen, als denn Botschafter für den Glauben.

     

    Völlig unjuristisch: scheint es nicht absurd, dass die Kirchen alle Rechte haben wollen, aber nicht die gleichen Pflichten?

     

    Danke übringens für die ersten Kommentare! Ich habe selten solch einen Unfug gelesen und mich so sehr darüber amüsieren können, welch Unvermögen einige Menschen besitzen sinnvolle Metaphern zu bilden.

  • DM
    Dipl.-Jur. Michael Pfeiffer

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist nicht nur ein Skandal, sondern verfassungswidrig.

     

    Seit dem Wormser Konkordat von 1122 - und damit seit beinahe 900 Jahren - gilt, dass die Kirchen ihre Ämter autark besetzen dürfen. Der Staat hat sich hierbei herauszuhalten.

     

    Dieser Grundsatz findet sich heute verfassungsrechtlich verfestigt in Art. 137 Abs. 3 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der nach Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes ist. Nach dieser Vorschrift verleiht jede Religionsgemeinschaft ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

     

    Wegen dieses verfassungsrechtlichen Gebotes regelt § 9 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), dass eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften - oder durch die ihnen zugeordneten Einrichtungen - zulässig ist, wenn eine bestimmte Religion unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

     

    Das Diakonische Werk ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland und versteht sich in seinem Selbstverständnis explizit und ausdrücklich als christlich (vgl. Leitbild - http://www.diakonie.de/downloads/Leitbild_DWEKD.pdf). Außerdem ist die Diakonie nach dem Neuen Testament eine wesentliche Aufgabe für den Christen und wird von der Katholischen wie der Evangelischen Kirche als kirchliche Grundfunktion verstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.10.1968, Aktenzeichen: 1 BvR 241/66 und Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.1980, Aktenzeichen: 2 BvR 208/76).

     

    Sowohl nach dem Selbstverständnis des Diakonischen Werkes, als auch nach der Art der Tätigkeit stellt der christliche Glaube hier eine gerechtfertigte berufliche Anforderung dar. Denn unter dem Lichte des verfassungsrechtlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG, 137 Abs. 3 Satz 2 WRV) ist es unzweifelhaft gerechtfertigt, dass eine kirchliche Einrichtung, die sich explizit und ausdrücklich als christlich versteht, für die Erfüllung einer kirchlichen Grundfunktion nur Christen beschäftigen will.

     

    Der hier vorliegende Fall ist daher geradezu ein Lehrbuchbeispiel für die Anwendung des § 9 Abs. 1 AGG.

     

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist demgegenüber völlig unverständlich, nicht nachvollziehbar und grenzt an Rechtsbeugung. Denn es verstößt sowohl gegen das AGG als auch gegen die Verfassung (Art. 140 GG, 137 Abs. 3 Satz 2 WRV).

     

    Das Diakonische Werk muss dagegen den gesamten Rechtsweg ausschöpfen. Spätestens das Bundesverfassungsgericht wird dieses verfassungswidrige Skandalurteil aus der Welt schaffen.

  • D
    Dumm

    Ja ja, so ist es!!!

    wenn ein deutscher irgenwo nicht rein kommt, weil er christ ist, ist Deutschland wieder am meckern, aber passiert das einer Muslimin ist es kaum zu glauben!

    Langsam denke ich wirklich "scheiß deutsche"!!!

    Glaubt ihr, ihr könnt tuen und machen was ihr wollt und alles das ist richtig!

  • M
    Mirabella

    Wieso sollten in Caritas und Diakonie nur christliche Mitarbeiter arbeiten, wenn beide hauptsächlich aus Steuergeldern bezahlt werden?

  • MH
    Manfred Helwig

    Was hier viele Kommentarschreiberlinge nicht erfasst haben: Christ ist man nicht durch eine Kirchenzugehörigkeit, sondern durch eine Einstellung zum Leben. Muslim ebenso. Eventuell hätte man ja die Dame mit echtem christichen Handeln überzeugen können, daß das Christenum gar nicht so schlecht ist ... diese Chance wurde wieder einmal verpasst. Und daß es wieder mal von einer Organisation einer "Amtskirche" war, wundert mich nicht.

    Ich werde aus der Kirche austreten, weil ich es satt habe, dieses scheinheilige Getue Vieler in den Kirchen, die immer nur labern, aber selten wirklich christlich handeln. Christ werde ich allerdings bleiben. Und ganz im Sinne der christlichen Lehre Integration leben.

  • C
    Conny

    Erstaunt habe ich die Kommentare gelesen. Aber zum Schluss doch noch ein Lichtblick - danke, Henning! Denn: nicht christliches Klientel wird von Diakonie und Caritas betreut. Und: bevor es das AGG gab, das Antidiskriminierungsgesetz, wurden zumindest in der Einrichtung, in der ich barbeite, Nichtchristen eingestellt. Sie sind auch heute noch da, sofern sie nicht einen befristeten Arbeitsvertrag hatten. Der war dann irgendwann zu Ende.

    Ich jedenfalls bin erleichtert über das Urteil. Auch Diakonie und Caritas richten ihre Fähnchen nach dem Wind und sollten Gegenwind bekommen!

  • BT
    Beate T.

    Ich hoffe darauf, dass es auch in letzter Instanz ein grundsätzliches Urteil zum Vorteil der Muslimin gibt.

     

    Denn dann würde das hoffentlich bedeuten, dass die christlichen Kirchen zumindest im Allgemeinen auch Menschen einstellen müssen, die nicht Mitglied ihrer Kirche sind oder die sogar nicht ihrem Glauben angehören.

     

    Es ist ja nicht "nur" so, dass die meisten Arbeitsplätze in kirchlichen Einrichtungen vom Staat oder von der Öffentlichkeit bezahlt werden, es ist auch so, dass die Anzahl dieser Arbeitsplätze gemessen an der Anzahl aller Arbeitsplätze in unserem Land einen nicht unerheblichen Anteil ausmacht. 1999 gab es bei den kirchlichen Einrichtungen zusammen 1.354.163 Mitarbeiter. Davon waren 802.124 Mitarbeiter von der Öffentlichkeit finanziert, 222.800 vom Staat. Die übrigen knapp 330.000 Stellen wurden zwar aus Kirchenmitteln bezahlt, jedoch sollte man bedenken, dass durch die Absetzbarkeit der Kirchensteuern das so auch nicht ganz stimmt. (Die Zahlen sind aus dem Buch von Carsten Frerk: Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland.)

     

    Durch diesen Umstand entsteht ein nicht unerheblicher Nachteil auf dem Arbeitsmarkt für die Menschen in unserem Land, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Insbesondere in sozialen Berufen schlägt sich das nieder. Atheistische Ärzte und Krankenschwestern in bestimmten Bundesländern haben nahezu ein Beschäftigungsverbot, da es da fast ausschließlich nur kirchengebundene Krankenhäuser gibt. Viele Menschen sehen sich dort genötigt, trotzdem sie nicht christlichen Glaubens sind, in die Kirche einzutreten, um überhaupt ihren Beruf ausüben zu können.

     

    Und das hat ja nun mit Religionsfreiheit überhaupt nichts mehr zu tun!

     

    Ich bin eh dafür, dass alle sozialen Einrichtungen von den Kirchen abgegeben werden sollten. Dann haben wir staatliche Einrichtungen, die für alle potentiellen Mitarbeiter offen sind. Und die Mitgliederzahlen bei den Kirchen würden schrumpfen und den Kirchen wenigstens mal einen Teil ihrer Macht nehmen. :-)

  • H
    Henning

    Was ist denn hier los ? Haben die Leserbriefschreiber vom Rheinischen Merkur Ausgang gekriegt ?

     

    Die Dame hat sich nicht als Bischöfin beworben, sondern für ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Projekt. Wenn die christlichen Kirchen für Integrationsprojekte nur Mitarbeiter gleicher Konfession akzeptieren wollen, sollen sie sich das Geld dafür vom Vatikan holen.

  • KB
    Karl Bold

    Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG darf man auch nicht diskriminieren:

     

    "den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, (...)."

     

    Werden da nicht auch Metzger von Schlesischen Wurstwaren diskriminiert, die auf dem künftigen Bazar der Kölner Moschee an der Venloer Straße keinen leckeren Schweineschinken verkaufen dürfen?

     

    Das klingt in einem taz-Forum etwas frech. Aber die Weihnachtsfeier unserer Baufirma setzt sich so zusammen: 2 Urdeutsche, 6 Polen, 18 Kosovo-Albaner (also Moslems). Statt deftigem Kassler und herzaften Frikadellen gibt es nun Antipasti, Rinderbraten und ein ganzes Lamm auf dem Buffet. Wir nehmen insofern Rücksicht auf jene Mitarbeiter, die auch sonst am Ramadan teilnehmen. Aber werde ich nicht diskriminiert, weil ich mich jetzt unseren Moslems anpassen muss?

     

    Im genannten Falle der Kirche als Arbeitgeber handelt es sich um einen - legalen - Tendenzbetrieb (§ 9 AGG). Und ein Internetauftritt ist Bestandteil der Außendarstellung, wo man erst Recht Grundzüge des Christentums kennen sollte. War die Bewerberin gutgläubig oder naiv?

     

    Wer in der Diakonie arbeitet, wird z.B. auch mit Weihnachtsgottesdiensten oder Kirchentagen zu tun haben. Hat sie darüber überhaupt jemals nachgedacht?

  • M
    Marek

    Endlich wird deutlich, wie wertvoll das Antidiskrimierungsgesetzt in der Praxis ist. Niemand darf wegen seines Glaubens oder seines Geschlechts diskriminiert werden!

     

    Sowohl meine Bewerbung als Großmufti, neuer Dalai Lama und Papst wurden abgelehnt, nur weil ich konfessionslos bin! Und selbst als Leihmutter wurde ich aufgrund meines Geschlechts nicht zugelassen! Da werden kräftige Klagen folgen! Es lebe die Antidiskriminierungsrichtlinie!

  • CF
    Christopher Freibichler

    Was soll daran verkehrt sein?

    Zum Profil eines christlichen Sozialdienstes gehört es nunmal auch, dass dessen Mitarbeiter den christlichen Glauben leben. Insbesondere, wenn die betreffenden Mitarbeiter publikumsbezogene Tätigkeiten ausüben, wie z.B. die Betreuung des Internetauftritts.

     

    Mit derselben Begründung könnte man dann auch politische Parteien dazu zwingen, Mitglieder aus Oppositionsparteien bei sich zu beschäftigen...

  • X
    xberglebt

    hier wird wieder viel wind um nichts gemacht. nur weil hier eine muslima betroffen ist, wird wieder alles aufgeblasen. wer sich bei der kirche bewirbt, muss mit solchen fragen rechnen. dumm von der kirche

    das sie nachgefragt hat. einige freunde von mir hatten das gleiche problem (nichtmuslima!), da sie den job haben wollten, sind sie eingetreten. na und?? kann ich bei jedem muslimischen verein arbeiten, oder jüdischen?? da wird doch auch vorher ausgesiebt?? aber schön, das sie mit dem erstrittenen geld, ein buisness aufmachen konnte.die kirche abgezockt. hut ab!

  • WW
    Walter Wasilewski

    Donnerwetter wie logisch ! Die CDU sucht einen Geschäftsstellenleiter und stellt ein Mitglied der Linken ein,zumindest wird dieser zu einem Gespräch eingeladen?

    Man kann auch unlogisch übertreiben!

    Walter Wasilewski

  • CR
    Christoph Rupp

    Sorry, Diakonie und Caritas sind christliche Träger.

    Warum sollen sie eine Nichtchristin einstellen ?

     

    In muslimischen Institutionen wird doch genauso verfahren, oder ?

     

    Sobald in in der Geschäftsstelle oder in Projekten des Rates der Muslime in Deutschland Nichtmohammedaner angestellte sind : Berechtigung zur Klage. Aber ansonsten : s. o.

  • LS
    Lydia Strauss

    Irgendwie traurig. An die einseitige Berichterstattung zum Thema Islam ist man als gläubiger Christ ja so langsam gewöhnt, aber dieser Artikel hat mich doch ein wenig erstaunt. Würde denn der FC Bayern München einen Spieler vom VFL Bochum für sich auflaufen lassen, wenn dieser beiden Mannschaften gegeneinander spielen? Sicher nicht. NUn soll dies natürlich nicht heißen das der Islam und das Christentum von vornerein Gegner sind. Erst dann, wenn der Islam uns dazu macht. Nur leider ist dieser Sachverhalt ja bereits im Koran festgeschrieben wohingegen in der Bibel steht: Liebet eure Feinde.

    Aber das sprengt hier den Rahmen.

    Ich kann es in keinster Weise nachvollziehen das ein Gericht gegen die Diakonie entscheidet, die eine Bewerberin ablehnt, welche sich nicht vorstellen könne einer evangelischen Kirche beizutreten. Der Spieler mit einem Vertrag beim VFL Bochum wird eingeladen bei Bayern zu spielen. Möchte er dafür auch den Verein wechseln? Ach neine, das dann lieber doch nicht.

  • WR
    Werner Rauch

    Ich (gläubiger Nichtmoslem) werde mich demnächst als Hausmeister in der Moschee bewerben, mal sehen, ob ein deutsches Gericht sich für mich einsetzt.

    Salam

    Werner Rauch

  • DP
    Dipl. Psych. R. Düsing

    Danke Herr Dipl.-Jur. Michael Pfeiffer für den vortrefflichen Beweis, dass die Juristerei überhaupt nichts mit logischem Menschenverstand zu tun hat.

     

    Mag sein, dass Sie recht behalten und das Urteil in letzter Instanz gekippt wird, vielleicht sogar unter Berufung auf das Wormser Konkordat von 1122, aber wenn die Kirchen sich immernoch darauf berufen autark sein zu wollen und ebenso handeln zu dürfen, dann sollte man aber ernsthaft darüber nachdenken, ob sie denn nicht auch völlig abgetrennt vom Staat existieren sollten. Das hieße in der Kosequenz die Streichung aller staatlichen Subventionen und eine komplette Selbstfinanzierung. Solange wir alle (auch nicht Gläubige) mit unseren Steuergeldern die Kirchen fördern und somit Arbeitsplätze schaffen, sollten wir (der Staat) doch wohl auch eingreifen dürfen und auch alle das gleiche Recht (und vor allem Chance) haben auch einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten.

     

    Die Kirche ist doch heute mehr Wirtschaftsunternehmen, als denn Botschafter für den Glauben.

     

    Völlig unjuristisch: scheint es nicht absurd, dass die Kirchen alle Rechte haben wollen, aber nicht die gleichen Pflichten?

     

    Danke übringens für die ersten Kommentare! Ich habe selten solch einen Unfug gelesen und mich so sehr darüber amüsieren können, welch Unvermögen einige Menschen besitzen sinnvolle Metaphern zu bilden.

  • DM
    Dipl.-Jur. Michael Pfeiffer

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist nicht nur ein Skandal, sondern verfassungswidrig.

     

    Seit dem Wormser Konkordat von 1122 - und damit seit beinahe 900 Jahren - gilt, dass die Kirchen ihre Ämter autark besetzen dürfen. Der Staat hat sich hierbei herauszuhalten.

     

    Dieser Grundsatz findet sich heute verfassungsrechtlich verfestigt in Art. 137 Abs. 3 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der nach Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes ist. Nach dieser Vorschrift verleiht jede Religionsgemeinschaft ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

     

    Wegen dieses verfassungsrechtlichen Gebotes regelt § 9 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), dass eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften - oder durch die ihnen zugeordneten Einrichtungen - zulässig ist, wenn eine bestimmte Religion unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

     

    Das Diakonische Werk ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland und versteht sich in seinem Selbstverständnis explizit und ausdrücklich als christlich (vgl. Leitbild - http://www.diakonie.de/downloads/Leitbild_DWEKD.pdf). Außerdem ist die Diakonie nach dem Neuen Testament eine wesentliche Aufgabe für den Christen und wird von der Katholischen wie der Evangelischen Kirche als kirchliche Grundfunktion verstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.10.1968, Aktenzeichen: 1 BvR 241/66 und Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.1980, Aktenzeichen: 2 BvR 208/76).

     

    Sowohl nach dem Selbstverständnis des Diakonischen Werkes, als auch nach der Art der Tätigkeit stellt der christliche Glaube hier eine gerechtfertigte berufliche Anforderung dar. Denn unter dem Lichte des verfassungsrechtlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG, 137 Abs. 3 Satz 2 WRV) ist es unzweifelhaft gerechtfertigt, dass eine kirchliche Einrichtung, die sich explizit und ausdrücklich als christlich versteht, für die Erfüllung einer kirchlichen Grundfunktion nur Christen beschäftigen will.

     

    Der hier vorliegende Fall ist daher geradezu ein Lehrbuchbeispiel für die Anwendung des § 9 Abs. 1 AGG.

     

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist demgegenüber völlig unverständlich, nicht nachvollziehbar und grenzt an Rechtsbeugung. Denn es verstößt sowohl gegen das AGG als auch gegen die Verfassung (Art. 140 GG, 137 Abs. 3 Satz 2 WRV).

     

    Das Diakonische Werk muss dagegen den gesamten Rechtsweg ausschöpfen. Spätestens das Bundesverfassungsgericht wird dieses verfassungswidrige Skandalurteil aus der Welt schaffen.

  • D
    Dumm

    Ja ja, so ist es!!!

    wenn ein deutscher irgenwo nicht rein kommt, weil er christ ist, ist Deutschland wieder am meckern, aber passiert das einer Muslimin ist es kaum zu glauben!

    Langsam denke ich wirklich "scheiß deutsche"!!!

    Glaubt ihr, ihr könnt tuen und machen was ihr wollt und alles das ist richtig!

  • M
    Mirabella

    Wieso sollten in Caritas und Diakonie nur christliche Mitarbeiter arbeiten, wenn beide hauptsächlich aus Steuergeldern bezahlt werden?

  • MH
    Manfred Helwig

    Was hier viele Kommentarschreiberlinge nicht erfasst haben: Christ ist man nicht durch eine Kirchenzugehörigkeit, sondern durch eine Einstellung zum Leben. Muslim ebenso. Eventuell hätte man ja die Dame mit echtem christichen Handeln überzeugen können, daß das Christenum gar nicht so schlecht ist ... diese Chance wurde wieder einmal verpasst. Und daß es wieder mal von einer Organisation einer "Amtskirche" war, wundert mich nicht.

    Ich werde aus der Kirche austreten, weil ich es satt habe, dieses scheinheilige Getue Vieler in den Kirchen, die immer nur labern, aber selten wirklich christlich handeln. Christ werde ich allerdings bleiben. Und ganz im Sinne der christlichen Lehre Integration leben.

  • C
    Conny

    Erstaunt habe ich die Kommentare gelesen. Aber zum Schluss doch noch ein Lichtblick - danke, Henning! Denn: nicht christliches Klientel wird von Diakonie und Caritas betreut. Und: bevor es das AGG gab, das Antidiskriminierungsgesetz, wurden zumindest in der Einrichtung, in der ich barbeite, Nichtchristen eingestellt. Sie sind auch heute noch da, sofern sie nicht einen befristeten Arbeitsvertrag hatten. Der war dann irgendwann zu Ende.

    Ich jedenfalls bin erleichtert über das Urteil. Auch Diakonie und Caritas richten ihre Fähnchen nach dem Wind und sollten Gegenwind bekommen!

  • BT
    Beate T.

    Ich hoffe darauf, dass es auch in letzter Instanz ein grundsätzliches Urteil zum Vorteil der Muslimin gibt.

     

    Denn dann würde das hoffentlich bedeuten, dass die christlichen Kirchen zumindest im Allgemeinen auch Menschen einstellen müssen, die nicht Mitglied ihrer Kirche sind oder die sogar nicht ihrem Glauben angehören.

     

    Es ist ja nicht "nur" so, dass die meisten Arbeitsplätze in kirchlichen Einrichtungen vom Staat oder von der Öffentlichkeit bezahlt werden, es ist auch so, dass die Anzahl dieser Arbeitsplätze gemessen an der Anzahl aller Arbeitsplätze in unserem Land einen nicht unerheblichen Anteil ausmacht. 1999 gab es bei den kirchlichen Einrichtungen zusammen 1.354.163 Mitarbeiter. Davon waren 802.124 Mitarbeiter von der Öffentlichkeit finanziert, 222.800 vom Staat. Die übrigen knapp 330.000 Stellen wurden zwar aus Kirchenmitteln bezahlt, jedoch sollte man bedenken, dass durch die Absetzbarkeit der Kirchensteuern das so auch nicht ganz stimmt. (Die Zahlen sind aus dem Buch von Carsten Frerk: Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland.)

     

    Durch diesen Umstand entsteht ein nicht unerheblicher Nachteil auf dem Arbeitsmarkt für die Menschen in unserem Land, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Insbesondere in sozialen Berufen schlägt sich das nieder. Atheistische Ärzte und Krankenschwestern in bestimmten Bundesländern haben nahezu ein Beschäftigungsverbot, da es da fast ausschließlich nur kirchengebundene Krankenhäuser gibt. Viele Menschen sehen sich dort genötigt, trotzdem sie nicht christlichen Glaubens sind, in die Kirche einzutreten, um überhaupt ihren Beruf ausüben zu können.

     

    Und das hat ja nun mit Religionsfreiheit überhaupt nichts mehr zu tun!

     

    Ich bin eh dafür, dass alle sozialen Einrichtungen von den Kirchen abgegeben werden sollten. Dann haben wir staatliche Einrichtungen, die für alle potentiellen Mitarbeiter offen sind. Und die Mitgliederzahlen bei den Kirchen würden schrumpfen und den Kirchen wenigstens mal einen Teil ihrer Macht nehmen. :-)

  • H
    Henning

    Was ist denn hier los ? Haben die Leserbriefschreiber vom Rheinischen Merkur Ausgang gekriegt ?

     

    Die Dame hat sich nicht als Bischöfin beworben, sondern für ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Projekt. Wenn die christlichen Kirchen für Integrationsprojekte nur Mitarbeiter gleicher Konfession akzeptieren wollen, sollen sie sich das Geld dafür vom Vatikan holen.

  • KB
    Karl Bold

    Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG darf man auch nicht diskriminieren:

     

    "den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, (...)."

     

    Werden da nicht auch Metzger von Schlesischen Wurstwaren diskriminiert, die auf dem künftigen Bazar der Kölner Moschee an der Venloer Straße keinen leckeren Schweineschinken verkaufen dürfen?

     

    Das klingt in einem taz-Forum etwas frech. Aber die Weihnachtsfeier unserer Baufirma setzt sich so zusammen: 2 Urdeutsche, 6 Polen, 18 Kosovo-Albaner (also Moslems). Statt deftigem Kassler und herzaften Frikadellen gibt es nun Antipasti, Rinderbraten und ein ganzes Lamm auf dem Buffet. Wir nehmen insofern Rücksicht auf jene Mitarbeiter, die auch sonst am Ramadan teilnehmen. Aber werde ich nicht diskriminiert, weil ich mich jetzt unseren Moslems anpassen muss?

     

    Im genannten Falle der Kirche als Arbeitgeber handelt es sich um einen - legalen - Tendenzbetrieb (§ 9 AGG). Und ein Internetauftritt ist Bestandteil der Außendarstellung, wo man erst Recht Grundzüge des Christentums kennen sollte. War die Bewerberin gutgläubig oder naiv?

     

    Wer in der Diakonie arbeitet, wird z.B. auch mit Weihnachtsgottesdiensten oder Kirchentagen zu tun haben. Hat sie darüber überhaupt jemals nachgedacht?

  • M
    Marek

    Endlich wird deutlich, wie wertvoll das Antidiskrimierungsgesetzt in der Praxis ist. Niemand darf wegen seines Glaubens oder seines Geschlechts diskriminiert werden!

     

    Sowohl meine Bewerbung als Großmufti, neuer Dalai Lama und Papst wurden abgelehnt, nur weil ich konfessionslos bin! Und selbst als Leihmutter wurde ich aufgrund meines Geschlechts nicht zugelassen! Da werden kräftige Klagen folgen! Es lebe die Antidiskriminierungsrichtlinie!

  • CF
    Christopher Freibichler

    Was soll daran verkehrt sein?

    Zum Profil eines christlichen Sozialdienstes gehört es nunmal auch, dass dessen Mitarbeiter den christlichen Glauben leben. Insbesondere, wenn die betreffenden Mitarbeiter publikumsbezogene Tätigkeiten ausüben, wie z.B. die Betreuung des Internetauftritts.

     

    Mit derselben Begründung könnte man dann auch politische Parteien dazu zwingen, Mitglieder aus Oppositionsparteien bei sich zu beschäftigen...

  • X
    xberglebt

    hier wird wieder viel wind um nichts gemacht. nur weil hier eine muslima betroffen ist, wird wieder alles aufgeblasen. wer sich bei der kirche bewirbt, muss mit solchen fragen rechnen. dumm von der kirche

    das sie nachgefragt hat. einige freunde von mir hatten das gleiche problem (nichtmuslima!), da sie den job haben wollten, sind sie eingetreten. na und?? kann ich bei jedem muslimischen verein arbeiten, oder jüdischen?? da wird doch auch vorher ausgesiebt?? aber schön, das sie mit dem erstrittenen geld, ein buisness aufmachen konnte.die kirche abgezockt. hut ab!

  • WW
    Walter Wasilewski

    Donnerwetter wie logisch ! Die CDU sucht einen Geschäftsstellenleiter und stellt ein Mitglied der Linken ein,zumindest wird dieser zu einem Gespräch eingeladen?

    Man kann auch unlogisch übertreiben!

    Walter Wasilewski

  • CR
    Christoph Rupp

    Sorry, Diakonie und Caritas sind christliche Träger.

    Warum sollen sie eine Nichtchristin einstellen ?

     

    In muslimischen Institutionen wird doch genauso verfahren, oder ?

     

    Sobald in in der Geschäftsstelle oder in Projekten des Rates der Muslime in Deutschland Nichtmohammedaner angestellte sind : Berechtigung zur Klage. Aber ansonsten : s. o.

  • LS
    Lydia Strauss

    Irgendwie traurig. An die einseitige Berichterstattung zum Thema Islam ist man als gläubiger Christ ja so langsam gewöhnt, aber dieser Artikel hat mich doch ein wenig erstaunt. Würde denn der FC Bayern München einen Spieler vom VFL Bochum für sich auflaufen lassen, wenn dieser beiden Mannschaften gegeneinander spielen? Sicher nicht. NUn soll dies natürlich nicht heißen das der Islam und das Christentum von vornerein Gegner sind. Erst dann, wenn der Islam uns dazu macht. Nur leider ist dieser Sachverhalt ja bereits im Koran festgeschrieben wohingegen in der Bibel steht: Liebet eure Feinde.

    Aber das sprengt hier den Rahmen.

    Ich kann es in keinster Weise nachvollziehen das ein Gericht gegen die Diakonie entscheidet, die eine Bewerberin ablehnt, welche sich nicht vorstellen könne einer evangelischen Kirche beizutreten. Der Spieler mit einem Vertrag beim VFL Bochum wird eingeladen bei Bayern zu spielen. Möchte er dafür auch den Verein wechseln? Ach neine, das dann lieber doch nicht.