: Kein Visum für rumänische Huren
BERLIN dpa ■ Prostituierte aus Rumänien haben nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts in der Regel keinen Anspruch auf ein Einreisevisum. Die Behauptung, sich hier als selbstständige Prostituierte niederlassen zu wollen, reiche nicht, so das Gericht. Die angestrebte Selbstständigkeit müsse nachgewiesen werden. Damit wurden die Klagen von drei Rumäninnen gegen die Bundesrepublik abgewiesen, denen die Deutsche Botschaft in Bukarest das Visum für Deutschland verweigert hatte. Sie ging davon aus, dass die Klägerinnen aus ärmsten Verhältnissen und ohne deutsche Grundkenntnisse in Deutschland aber nicht selbstständig tätig werden würden. Das sah das Gericht ebenso. Die Klägerinnen wären hier völlig abhängig von Dritten und könnten nicht in eigener Verantwortung der Prostitution nachgehen.