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Archiv-Artikel

Kein Verfahren

Von HOP

BOCHUM taz ■ Gestern wurde vor dem Bochumer Amtsgericht das Strafverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen einen früheren Bochumer AStA-Referenten eingestellt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Rahmen der Großdemonstration am 19. Oktober 2004 während des Streiks am Opel-Standort Bochum eine unangemeldete Demonstration durchgeführt zu haben. Gestützt wurde die Anklage auf die Aussage des für die Kundgebung verantwortlichen Polizeibeamten sowie jeweils einer Meldung auf den Internetseiten des AStA und des Internetportals „bo-alternativ“. Das Gericht bestätigte den „spontanen“ Charakter der Aktion. HOP