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Kein Stromkompromiß

■ Thüringer Kommunen halten an Verfassungsklage fest/Frist abgelaufen

Gotha (dpa/taz) — Der Stromkompromiß um die Aufteilung des ostdeutschen Strommarktes ist offenbar gescheitert: die ostthüringische Stadt Pößneck wird an ihrer Verfassungsklage festhalten. Das sagte gestern der Geschäftsführer des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, Jürgen Gnauck. Heute läuft die verlängerte Frist des Bundesverfassungsgerichts zum Rückzug der Klage ab. Gnauck sagte, er rechne damit, daß auch weitere Kommunen bei ihrer Klage bleiben wollen.

Der Rechtsstreit zieht sich seit knapp eineinhalb Jahren hin. Über ihre Verfassungsbeschwerde gegen den Stromvertrag vom August 1990 wollten 164 Kommunen die zu DDR-Zeiten enteigneten regionalen Kraftwerke und Leitungsnetze zurückerhalten. Der Stromvertrag war von der letzten DDR- Regierung, der Treuhand und den Stromversorgern RWE, Bayernwerk und PreussenElektra unterzeichnet worden. Danach wurde den Konzernen eine mehrheitliche Beteiligung an der Stromerzeugung und -verteilung zugesprochen. Den Kommunen stand ein Anteil von 49 Prozent an den 15 Regionalversorgern zu. Über Stadtwerke wollen die Kommunen die Energieversorgung jedoch in eigener Regie sichern.

Im Oktober schlugen die Verfassungsrichter einen Kompromiß vor. Danach sollen die Kommunen, die eigene Stadtwerke gründen, örtliche Stromnetze, Anlagen und Grundstücke zurückerhalten und im Gegenzug auf ihre Minderheitsbeteiligung an den Regionalversorgern verzichten. Die Klage muß vom Bundesverfassungsgericht behandelt werden, wenn nur eine der Kommunen an ihrer Beschwerde festhält.

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