: Kein Stadtstaatenproblem
Betr.: „EU-Ausländer sollen mitwählen“, taz hamburg v. 28. 11.
Herr Alexander-Martin Sardina hat Recht und unterstützt hier die Rechtsauffassung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord: In Hamburg werden gegen die Bestimmungen von Grundgesetz (Art. 28 II) und EU-Vertrag Unionsbürger an der Mitwirkung in kommunalpolitischen Fragen benachteiligt. Dies ist kein Stadtstaatenproblem, sondern eine Hamburgensie. Berlin und Bremen haben hier vertretbare Lösungen entwickelt.
Hamburg begründet diese Haltung mit dem Hinweis auf die Einheitsgemeinde. Eine Vorschrift, die erst seit dem Großhamburggesetz existiert. Sie macht die Bürgerschaft gleichzeitig zu Landesparlament und Stadtverordnetenversammlung. Dass auch in Hamburg endlich Recht und Gesetz gelten sollen, dafür müssen nicht Grundgesetz und EU-Vertrag geändert werden. Es müssen nur die kommunalpolitischen Aufgaben, wie im EU Vertrag vorgesehen, auf die Bezirke übertragen werden. (...) THOMAS DOMRES, SPD-Bezirksabgeordneter Hamburg-Nord