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■ Haas/RAFKein Schmerzensgeld

Frankfurt/Main (dpa) – Die mutmaßliche Terroristenhelferin Monika Haas hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel sowie von Spiegel TV. Das hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt gestern eine halbe Stunde vor Beginn des Strafprozesses gegen Monika Haas vor dem Staatsschutzsenat des OLG entschieden. Haas hat eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wegen der Berichterstattung über ihre mutmaßliche Verbindung zur Roten Armee Fraktion (RAF) und die Beteiligung an terroristischen Aktionen im Zusammenhang mit der Schleyer-Entführung von 1977 geltend gemacht. Der Zivilsenat hob damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt auf, das Haas im September 1994 insgesamt 80.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Im Gegensatz zu dem Landgericht gab der Zivilsenat des OLG der Freiheit der Berichterstattung den Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten der Klägerin.

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