: Kein Schmerzensgeld für Mehringhof
Das Kammergericht hat am Freitag eine Berufungsklage des Mehringhofs gegen Innensenator Kewenig abgewiesen. Die Urteilsbegründung war noch nicht bekannt. In dem Fall geht es um 10.000 Mark Schmerzensgeld, Unterlassung und Widerruf einer Aussage von Kewenig. Der Senator hatte den Mehringhof unter anderem mit einem Rundfunkinterview in Zusammenhang mit der Volkszählung als „Veranstaltungs- und Kommunikationszentrum vor allem für Linke Gruppen und für das terroristische Umfeld“ bezeichnet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen